Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken einschließlich der Gebäude, welche auf ihnen errichtet wurden, findet sich im Baugesetzbuch unter § 194 Verkehrswert.

§ 194. Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Bürogebäude, gemischt genutzte Gebäude, Industrieanlagen, Gewerbeimmobilien, Spezialimmobilien) sowie deren Rechte Erbbaurechte, Wohnungs-, Nießbrauchrechte, …..).